Vermessungsbüro Junge / August-Borsig-Ring 39 / 15566 Schöneiche bei Berlin / Dipl.-Ing. Anja Junge

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Bauablaufplan

Katastervermessungen

Ingenieurvermessungen

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Gebäudeabsteckung Grundflächen- und Höhennachweis (Einmessungsbescheinigung) Baugbegeleitende Vermessung Bestandsvermessung

Vermessung zur Planung im Bestand Kontroll- und Überwachungsmessungen Leitungsdokumentation

Gebäudeabsteckung

Die Gebäudeabsteckung ist notwendig zur Übertragung des Projektes nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit. Dabei wird zwischen der Grob- und Feinabsteckung unterschieden. Die Grobabsteckung dient dabei der Kenntlichmachung des Baufeldes und gibt bei Gebäuden mit Keller die Größe für den Aushub der Baugrube vor. Je nach Bauvorhaben bzw. Abstimmung mit der ausführenden Baufirma wird entschieden, ob eine Grobabsteckung in jedem Falle notwendig ist. Mit der Feinabsteckung wird die Lage des späteren Gebäudes mit höchster Genauigkeit (<1cm) in die Örtlichkeit übertragen. Diese kann in Abhängigkeit vom Bauvorhaben auf vorhandene Schnurböcke oder auch durch Setzen von Pfählen mit Nagel erfolgen. Um bereits vor Baubeginn die nötige Sicherheit bezüglich Lage und Höhe des zu errichtenden Gebäudes gewährleisten zu können sollte die Feinabsteckung immer durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgen. Zu beiden Absteckverfahren wird jeweils ein Absteckriss gefertigt, welcher die Lage und Höhe der abgesteckten Punkte enthält und der bauausführenden Firma als Grundlage für weitere Arbeiten dient. Die Abrechnung richtet sich nach der HOAI und gehört nicht zu den gesetzlich notwendigen Vermessungsleistungen.

Grundflächen- und Höhennachweis gemäß § 68 Absatz 3 BbgBO

Um sicherzustellen, dass Ihr Bauwerk in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung errichtet wird, verlangt die Bauaufsichtsbehörde gemäß §68 Absatz 3 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) binnen zwei Wochen nach Baubeginn zwingend die sogenannte Einmessbescheinigung. In dieser bestätigt der Vermessungsingenieur nach Messung der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bauteile (Bodenplatte, Kelleraußenwand,o.ä.), dass entweder die festgelegte Grundfläche und Höhenlage mit der Baugenehmigung übereinstimmen oder an welcher Stelle diese um welches Maß abweichen. Mit dem Ergebnis der Einmessbescheinigung hat die Bauaufsichtsbehörde die Möglichkeit, rechtzeitig auf anfängliche aber für den weiteren Bauverlauf grundsätzliche Abweichungen zu reagieren. Wird durch eine veränderte Bauausführung gegen die Baugenehmigung oder gar gegen die Rechte Dritter (z.B. Nachbarn) verstoßen, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde dann über weitere Maßnahmen.

Entspricht der zu diesem Zeitpunkt gemessene Umriss des zu errichtenden Gebäudes dem endgültigen Gebäudeumriss, so kann das Ergebnis der Messung kostensparend gleichzeitig für die Gebäudeeinmessung verwendet werden.

Baubegleitende Vermessung

Die komplette baubegleitende Vermessung im Hoch- und Tiefbau umfasst die Erfassung des Urbestandes, alle benötigten Absteckarbeiten, eine fortlaufende Bestandsdokumentation sowie Massenberechnungen in verschiedenen Baustadien und Erstellung abschließender Bestandsunterlagen. Die Ausgabe der Daten kann dabei sowohl analog (Plot bis A0 möglich) als auch digital in den gängigen Formaten erfolgen.

Bestandsvermessung

Bei der Bestandsvermessung entsteht durch vollständige Erfassung der Topographie und anschließende graphische Darstellung ein exaktes Abbild für den vermessenen Bereich. Die Ausgabe der Darstellung ist sowohl analog als auch digital und in vom Kunden gewünschten Maßstab möglich.

Vermessung zur Planung im Bestand

Zur Planung im Bestand wird ein verformungsgerechtes Aufmaß des entsprechende Gebäudes durchgeführt. Die ermittelten Maße werden in Grundrissen, Ansichten und Schnitten dargestellt. Auf Wunsch ist auch die Erstellung eines 3D-Modelles möglich.

Kontroll- und Überwachungsmessungen

Bei Überwachungsvermessungen wird die Form, Lage und Höhe baulicher Anlagen überprüft sowie die geometrischen Qualität von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen nachgewiesen. Insbesondere ist die Feststellung von Bewegungen und Verformungen von technischen und auch natürlichen Objekten Gegenstand dieses Spezialgebiets der Vermessung.

Leitungsdokumentation

Um ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllen zu können, müssen Versorgungsunternehmen Betrieb und Unterhalt ihrer Rohnetze sicherstellen. Hierzu ist es erforderlich, die Versorgungsleitungen schnell und zuverlässig auffinden zu können. Neben der Dokumentation der Leitungslage tragen Bestandspläne dazu bei, Leitungsbeschädigungen durch Baumaßnahmen im Tiefbaubereich zu verhindern.

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