Vermessungsbüro Junge / August-Borsig-Ring 39 / 15566 Schöneiche bei Berlin / Dipl.-Ing. Anja Junge

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Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist neben dem Objekt selbst meist der Preis das entscheidende Kriterium für den Abschluss eines Geschäftes. Der Preis der Immobilie ist dabei Verhandlungssache. Käufer und Verkäufer werden versuchen, diesen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Als Verhandlungsgrundlage für ein faires Geschäft kann dabei ein Verkehrswertgutachten dienen.

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den am Markt erzielbaren Preis, den Verkehrswert einer Immobilie. Dieser Begriff ist gesetzlich definiert:

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."(§ 194 BauGB)

Wie die Definition schon andeutet, können Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Rechte an Grundstücken, wie Erbbau- oder Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Überbauten oder Notwege erstellt werden. Verkehrswertgutachten dienen im privaten Geschäftsverkehr oft als Verhandlungsgrundlage bei:

– Kauf oder Verkauf von Grundstücken
– Vermögensaufstellung
– Erbauseinandersetzungen
– Entscheidungen bei Kapitalanlagen
– Zwangsversteigerungen usw.

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